ist eine “Vorab- Einwilligung” oder “Vorab- Verweigerung” medizinischer Maßnahmen

Wenn Sie als Patientin oder Patient noch in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern, entscheiden Sie selbst über ärztliche Maßnahmen.

Sollten Sie dies aber nicht mehr können, muss eine Vertretungsperson für Sie entscheiden: Entweder eine von Ihnen bestimmte bevollmächtigte Person oder eine gerichtlich bestellte Betreuungsperson.

Ihre Wünsche und persönlichen Vorstellungen im Hinblick auf medizinische Maßnahmen sollen dabei Grundlage der Entscheidung der Vertretungsperson sein.

Mit einer Patientenverfügung legen Sie diese Wünsche und Vorstellungen für eventuell notwendig werdende medizinische Behandlungen schriftlich fest.

Auf diese Weise können Sie bereits im Vorfeld Einfluss auf ärztliche Maßnahmen nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht als Patientin oder als Patient auch dann ausüben, wenn Sie in der aktuellen Situation nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen über medizinische Maßnahmen zu treffen.

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