als Alternative zur Vorsorgevollmacht

Wenn Sie Vorsorge für den Ernstfall treffen wollen, müssen Sie nicht unbedingt eine Vorsorgevollmacht erteilen. Wenn es z.B. im Kreise Ihrer Angehörigen, Freundinnen und Freunde  oder Bekannten keine Person gibt, zu der Sie uneingeschränktes Vertrauen haben, kann eine Betreuungsverfügung eine sinnvolle Alternative sein.

Hiermit bestimmen Sie, wer im Falle der Notwendigkeit einer Betreuung vom Betreuungsgericht als rechtliche/r Betreuer*in eingesetzt werden soll – oder, wer auf keinen Fall dieses Amt übernehmen soll.

Sie können somit Sorge tragen, dass das Gericht im Betreuungsfall keine für Sie völlig fremde Person als Betreuerin oder Betreuer bestellt wird.

Darüber hinaus hat eine Betreuungsverfügung den Vorteil, dass Betreuer*innen (im Gegensatz zu Bevollmächtigten) während der Tätigkeit vom Betreuungsgericht in gewissen Umfang (abhängig vom Verwandtschaftsgrad) jährlich geprüft werden, es also eine Kontrollebene gibt. 

Wir beraten Sie gerne kostenlos zum Thema “Betreuungsverfügung” und zur rechtliche Betreuung: Kontakt

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