Medizinische Entscheidungen am Lebensende selbst bestimmen
In bestimmten Situationen können Sie sich nicht mehr äußern – etwa bei schwerer Krankheit oder am Lebensende. Wer entscheidet dann über medizinische Maßnahmen? Und nach welchen Vorstellungen?
Mit einer Patientenverfügung legen Sie selbst schriftlich fest, welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten gesundheitlichen Situationen wünschen – und welche Sie ablehnen.
So behalten Sie auch dann Ihre Selbstbestimmung, wenn Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind.
Wichtig:
Die Reichweite der Patientenverfügung bestimmen Sie selbst. In der Regel beziehen sich Patientenverfügungen auf aussichtslose Krankheitsverläufe – etwa bei unheilbaren, fortgeschrittenen Erkrankungen oder im Sterbeprozess.
Sie gilt nicht automatisch bei jeder Bewusstlosigkeit, z. B. nach einem Unfall oder während einer kurzfristigen Narkose. Entscheidend ist, dass die in der Verfügung beschriebene Situation tatsächlich eingetreten ist.
In Ihrer Patientenverfügung können Sie konkret festlegen:
• Ob Sie künstlich ernährt oder beatmet werden möchten
• Welche lebenserhaltenden Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden
• Welche Vorstellungen Sie für die letzte Lebensphase haben
Ärzt:innen sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Verfügung zu beachten.
Bevollmächtigte oder rechtliche Betreuer:innen sorgen im Bedarfsfall dafür, dass Ihr Wille umgesetzt wird.
Wir vom Betreuungsverein Neukölln beraten Sie einfühlsam, individuell und kostenlos bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung und unterstützen Sie dabei, Ihre Wünsche klar und verständlich festzuhalten. Kontaktieren Sie uns unter: Kontakt
Außerdem bieten wir regelmäßig Informationsveranstaltungen an – alle Termine finden Sie hier.