Viele Menschen sind ehrenamtlich als Betreuer*innen tätig. Häufig sind das Verwandte oder Bekannte der betreuten Person, aber auch fremde Menschen engagieren sich in diesem verantwortungsvollen Ehrenamt.
Welche Voraussetzungen muss man mitbringen, um ehrenamtlicher Betreuer/ ehrenamtliche Betreuerin zu werden?
Wichtig sind ein “gesunder Menschenverstand”, Lebenserfahrung und Kontaktfreude. Man darf keine Berührungsängste gegenüber kranken und behinderten Menschen haben. Verantwortungsbewusstsein, Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen sind Voraussetzungen, um dem zu betreuenden Menschen wirksam helfen zu können. Eine gute Beherrschung der deutschen Sprache ist hilfreich, wenn schriftliche Anträge zu stellen und Briefe zu schreiben sind und man ggf. mit Behörden verhandeln muss. Auch die Bereitschaft, sich in Fortbildungsveranstaltungen Wissen anzueignen und mit anderen Betreuer/innen eigene Erfahrungen auszutauschen, sollte vorhanden sein.
Was kommt auf die ehrenamtlichen Betreuer:innen zu?
Die rechtliche Betreuung ist eine verantwortungsvolle und einflussreiche Tätigkeit. Die Betreuerin/ der Betreuer sollte bereit sein, dieses Ehrenamt auch für eine längere Zeit auszuüben. Betreuer:innen arbeiten eigenverantwortlich und können ihre Zeit für diese Tätigkeit selbst einteilen. Sie sind dem Betreuungsgericht gegenüber rechenschaftspflichtig, d.h. sie müssen diesem über ihre Arbeit mindestens einmal jährlich berichten, einschließlich der Rechnungslegung über die Finanzen der betreuten Person.
Wie können ehrenamtliche Betreuer:innen den Anforderungen der Betreuungsaufgaben gerecht werden?
In Neukölln tätige oder wohnende ehrenamtliche Betreuer:innen finden Hilfe und Unterstützung bei unserem Betreuungsverein Neukölln e.V.. Wir bieten einführende Gespräche in die Tätigkeit und zum speziellen Betreuungsfall an, Beratungen und fachliche Auskünfte während der laufenden Betreuungstätigkeit, praktische Hilfen beim Ausfüllen von Anträgen, Aufsetzen von Schreiben u.a. Außerdem führen wir regelmäßig Fortbildungen für ehrenamtliche Betreuer:innen durch und organisieren den Erfahrungsaustausch (“Gemeinsam geht es leichter!”).
Wie wird das Ehrenamt der rechtlichen Betreuung gefördert?
Ehrenamtliche Betreuer*innen sind gegen Sach- und Personenschäden, die sie ggf. im Rahmen ihrer Betreuer*innentätigkeit verursachen, durch das Land Berlin haftpflichtversichert und unfallversichert, wenn sie in Ausübung des Ehrenamts einen Unfall erleiden. Jeweils nach Ablauf eines Betreuungsjahres erhalten sie auf Antrag, der beim Betreuungsgericht zu stellen ist, eine Aufwandsentschädigung von derzeit 425,00 € (Stand 2023).
Sämtliche Angebote zur Beratungen und Unterstützung durch unseren Verein und unsere Veranstaltungen sind für ehrenamtliche Betreuer*innen kostenlos.
Wenn Sie Interesse an dieser interessanten ehrenamtlichen Tätigkeit haben, wenden Sie sich für nähere Informationen gern an uns. Ansprechpartnerin: Frau Künzel-Barben (Telefon 030- 683 5771, E-Mail: post@btv-neukoelln.de ).